Ein entsprechend ausgestattetes Gateway kann die Messdaten über Mobilfunk weiterleiten. Ein WLAN-Anschluss in jeder Wohnung ist dafür daher nicht erforderlich. Welche Anbindung geeignet ist, richtet sich nach der eingesetzten Technik und den Empfangsbedingungen vor Ort.
Unterjährige Verbrauchsinformationen zeigen, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser verbraucht wurde. Bei fern ablesbarer Messtechnik sind sie im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung monatlich bereitzustellen. Sie enthalten Verbrauchs- und Vergleichswerte und ergänzen die jährliche Heizkostenabrechnung.
Für Wasser- und Wärmezähler gilt in der Regel eine Eichfrist von sechs Jahren. Rechtzeitig vor Fristende ist zu klären, ob ein Austausch, eine erneute Eichung oder eine zulässige Fristverlängerung infrage kommt. Heizkostenverteiler unterliegen keiner Eichpflicht.
Ja. Wir betreuen auch Gebäude mit zwei, vier oder sechs Wohneinheiten. Die Lösung wird auf Ihre vorhandene Technik und Ihren Bedarf abgestimmt – von der Montage einzelner Geräte über die Funkanbindung bis zur Bereitstellung von Verbrauchsdaten.
Ja. Sie können uns auch ausschließlich mit der Messtechnik, der Funkanbindung und der Bereitstellung Ihrer Verbrauchsdaten beauftragen. Die Abrechnung erstellen Sie selbst oder lassen sie von einem Dienstleister Ihrer Wahl übernehmen. Benötigte Datenformate und Schnittstellen stimmen wir vorab mit Ihnen ab.