Projektablauf Scaled

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Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren
Funklösungen und Dienstleistungen.

Sind Vermieter verpflichtet, Rauchwarnmelder zu installieren?

Ja. In Bayern und Baden-Württemberg ist die Ausstattung bestimmter Räume mit Rauchwarnmeldern vorgeschrieben. Für den Einbau in bestehenden Wohnungen sind grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich. Wer die Betriebsbereitschaft sicherstellen muss, ist gesondert geregelt und richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.

Soweit die Heizkostenverordnung gilt, müssen vorhandene, nicht fern ablesbare Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Warmwasserzähler grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Für besondere Fälle sind Ausnahmen vorgesehen. Kaltwasserzähler und Rauchwarnmelder fallen nicht unter diese Nachrüstpflicht.

Funkfähige Messgeräte ermöglichen eine Ablesung ohne Betreten der Wohnung. Bei einer fest installierten Funklösung werden die Werte automatisch weitergeleitet. Das vereinfacht die Verbrauchserfassung, reduziert Terminabsprachen und schafft die Grundlage für regelmäßige Verbrauchsinformationen.

Die DIN 14676-1 sieht grundsätzlich eine jährliche Inspektion vor. Je nach Geräteausstattung erfolgt diese vor Ort oder über eine geeignete Ferninspektion. Dabei werden die Funktionsfähigkeit und der Zustand der Melder kontrolliert. Zusätzlich sind die jeweiligen Herstellerangaben zu beachten.

Bei LoRaWAN werden die Verbrauchsdaten verschlüsselt übertragen. Über eine geeignete Datenplattform lassen sich zusätzlich Benutzerrechte und Zugänge verwalten. Für einen sicheren Betrieb kommt es darauf an, dass Messgeräte, Funknetz und Plattform fachgerecht eingerichtet und betrieben werden.

Viele Messgeräte zeigen Werte direkt am Gerät an. Je nach System lassen sich die Daten zusätzlich über ein Portal einsehen oder als Datei bereitstellen. Welche Möglichkeiten Sie nutzen können, hängt von der Geräteausstattung und dem vereinbarten Leistungsumfang ab.

Ein Gateway empfängt die Funkdaten der eingebundenen Messgeräte und leitet sie an das weiterverarbeitende System weiter – beispielsweise über Mobilfunk oder einen kabelgebundenen Internetanschluss. So verbindet es die Messtechnik im Gebäude mit der digitalen Verarbeitung Ihrer Verbrauchswerte.

Ein entsprechend ausgestattetes Gateway kann die Messdaten über Mobilfunk weiterleiten. Ein WLAN-Anschluss in jeder Wohnung ist dafür daher nicht erforderlich. Welche Anbindung geeignet ist, richtet sich nach der eingesetzten Technik und den Empfangsbedingungen vor Ort.

Unterjährige Verbrauchsinformationen zeigen, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser verbraucht wurde. Bei fern ablesbarer Messtechnik sind sie im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung monatlich bereitzustellen. Sie enthalten Verbrauchs- und Vergleichswerte und ergänzen die jährliche Heizkostenabrechnung.

Für Wasser- und Wärmezähler gilt in der Regel eine Eichfrist von sechs Jahren. Rechtzeitig vor Fristende ist zu klären, ob ein Austausch, eine erneute Eichung oder eine zulässige Fristverlängerung infrage kommt. Heizkostenverteiler unterliegen keiner Eichpflicht.

Ja. Wir betreuen auch Gebäude mit zwei, vier oder sechs Wohneinheiten. Die Lösung wird auf Ihre vorhandene Technik und Ihren Bedarf abgestimmt – von der Montage einzelner Geräte über die Funkanbindung bis zur Bereitstellung von Verbrauchsdaten.

Ja. Sie können uns auch ausschließlich mit der Messtechnik, der Funkanbindung und der Bereitstellung Ihrer Verbrauchsdaten beauftragen. Die Abrechnung erstellen Sie selbst oder lassen sie von einem Dienstleister Ihrer Wahl übernehmen. Benötigte Datenformate und Schnittstellen stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nennen Sie uns den Standort, die Anzahl der Wohneinheiten und die gewünschte Leistung. Gemeinsam klären wir Ihre Anforderungen und bei Bedarf die Situation vor Ort. Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Angebot passend zu Ihrem Objekt.

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